Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unterscheiden wir zwei Arten der Gefährdungsbeurteilung:
Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen und Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der rechtssicheren Organisation Elektrotechnik durch unsere VEFK.
Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen:
Bei dieser Gefährdungsbeurteilung legen wir auf Grundlage verschiedener Faktoren fest, in welchen zeitlich Abständen Ihre elektrischen Betriebsmittel zu prüfen sind. Diese Gefährdungsbeurteilung wird von uns natürlich dokumentiert und ist für Sie jederzeit abrufbar.
Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der rechtssicheren Organisation Elektrotechnik durch unsere VEFK:
Bei dieser Art der Gefährdungsbeurteilung verschaffen wir uns einen vollständigen Überblick über sämtliche elektrische Betriebsmittel und Einrichtungen bei Ihnen vor Ort. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, nehmen wir hier alle Gefahren und Mängel auf und dokumentieren diese anschließend. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir dann Lösungen, um diese Mängel abzustellen und Ihnen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Wir lassen Sie hier nicht alleine, sondern finden maßgeschneiderte Lösungen und begleiten Sie auf dem Weg zur rechtssicheren Organisation Elektrotechnik.
Wir kümmern uns, damit Sie sich nicht kümmern müssen!