Immer up to date
Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur von einer befähigten Person oder einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Bestimmte Aufgaben können an eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) übertragen werden. Für alle Verantwortlichen ist regelmäßige Weiterbildung Pflicht. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter, der mit elektrischem Strom in Berührung kommt, verpflichtet, sich regelmäßig über die neuen Erkenntnisse in der Elektrotechnik, aber auch in den entsprechenden Regelwerken, Sicherheitsvorschriften und in der Rechtsprechung zu informieren.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand sind und alle notwendigen Wartungsaufgaben und Prüfungen fachgerecht ausführen können. Unsere Referenten verfügen über hohes Fachwissen und eine langjährige betriebliche Praxis. Die Seminare und Fortbildungen führen wir in Absprache als Inhouse-Schulungen durch.
Seminarüberblick
- Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) an ihrem speziellen Arbeitsplatz
- Jährliche Unterweisung der Elektrofachkräfte
- Unterweisung der Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
- Arbeiten unter Spannung
- Unterweisung der Schaltberechtigten
- Unterweisung für Hausmeister der öffentlichen Einrichtungen
- Aktuelle Normen und Vorschriften, Betriebssicherheitsverordnung
- Unterweisung zur Durchführung der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
- Umgang mit Prüfsoftware
- Unterweisung von Fachkräften für Elektromobilität
Weitere betriebsspezifische Themen arbeiten wir gerne für Sie aus. Bitte sprechen Sie uns an.
Falls Sie in Ihrem Unternehmen keine eigene Elektrofachkraft oder befähigte Person beauftragen können, übernehmen wir diese Aufgaben gerne als externer Dienstleister.