Brand- und Blitzschutz
Elektrische Anlagen und einschlagende Blitze können Brände verursachen. Deshalb fordern Gesetzgeber und Versicherer spezielle Prüfungen, um einen umfassenden Brandschutz zu gewährleisten. Diese Prüfungen dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften vorgenommen werden. Unsere zertifizierten Sachverständigen führen alle vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durch und sorgen für den Erhalt Ihres Versicherungsschutzes.
Brandschutztechnische Prüfung nach Klausel 3602
Feuerversicherer fordern eine wiederkehrende brandschutztechnische Prüfung, die nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden kann. Als Grundlage dienen die jeweils anzuwendenden Gesetzte, Vorschriften und Normen sowie die Richtlinien der VdS (http://www.vds.de).
Diese so genannte Prüfung nach Klausel 3602 (Feuerklausel) darf nur von einem VdS-zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Sie umfasst die Besichtigung, die Funktionsprüfung und das Messen der elektrischen Anlage. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Befundschein dokumentiert. Allerdings beschränkt sich die Prüfung nach Klausel 3602 auf die Brandgefährdung und ersetzt keineswegs die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die im Grunde dem Personenschutz dient.
Blitzschutzprüfung nach DIN EN 62305-3
Die europäische Blitzschutznorm EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sieht eine regelmäßige Überprüfung von Blitzschutzanlagen durch eine speziell geschulte Fachkraft vor. Damit soll eine sichere Ableitung der Ströme gewährleistet werden, so dass Gebäude und alle darin befindlichen Personen sowie die elektrischen und elektronischen Systeme vor Schäden bewahrt werden. Die Prüfung hat nach vorgegebenen Zyklen zu erfolgen sowie nach baulichen Veränderungen und jedem bekannten Blitzeinschlag.
Schutzklassen |
I | II | III und IV |
Intervall zwischen den vollständigen Prüfungen | 2 Jahre | 4 Jahre | 6 Jahre |
Intervall zwischen den Sichtprüfungen | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre |