Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3
Unser geschultes und erfahrenes Fachpersonal ist auf die Prüfung nach den aktuellen Vorschriften spezialisiert. Wir prüfen mit modernster Messtechnik gemäß UVV-Vorschriften der Berufsgenossenschaft sowie der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der TRBS 1203 und TRBS 1111. Das Wichtigste dabei für Sie: Die Prüfungen erfolgen ohne Betriebsunterbrechung.
Wir prüfen:
- ortsveränderliche Arbeitsmittel nach DIN VDE 0701-0702, wie z. B. Computer, Monitore, Faxgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Kopierer, Bohrmaschinen oder Verlängerungen
- ortsfeste Anlagen und Maschinen nach DIN VDE 0113-1 und EN 60204-1, wie z. B. Standbohrmaschinen, Drehbänke, Pressen, Stanzen, Automaten oder ganze Fertigungsstraßen
- Gebäudeinstallationen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, wie z. B. Verteiler und Beleuchtungsanlagen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Ladesäulen, Wallboxen) nach DIN VDE 0100-722, Eignungsprüfung vor Ort, Betriebssicherheitsprüfung, Fristenfestlegung der Wiederholungsprüfungen über eine Gefährdungsprüfung §3 BetrSichV, Sicherheitschecks an vorhandenen Ladeeinrichtungen
>> Dienstleistungsangebot E-Mobilität
>> Handlungsleitfaden zur normgerechten Prüfung von E-Ladesäulen und Wallboxen (PDF)
>> Prozessleitfaden zur rechtssicheren Errichtung und Organisation von AC/DC-Infrastruktur (PDF)
Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)?
Im Mai 2014 wurde die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) in DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Hintergrund ist die Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, die ihre Vorschriften- und Regelwerke jetzt vereinheitlicht haben. Für die Prüfungen ändert sich dadurch nichts.
Die DGUV Vorschrift 3 legt genauso wie die bisherige BGV A3 fest, wie die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu erfolgen hat. Zweck der Prüfung besteht in dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen.
Geprüft werden müssen:
- neue Anlagen und Geräte vor der Inbetriebnahme
- veränderte oder erweiterte Anlagen vor der Wiederinbetriebnahme (z. B. nach erfolgter Reparatur)
- bestehende Anlagen in bestimmten Zeitabständen