Prüfung nach BetrSichV

Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Um Mängel zu erkennen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen rechtzeitig in Angriff nehmen zu können, sind regelmäßige Prüfungen notwendig. Diese dürfen nur von befähigten Personen vorgenommen werden. Die Richtlinien und Vorgaben dafür sind sehr umfangreich, und je nach Art des Arbeitsmittels müssen verschiedene Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden.

Unsere qualifizierten Experten unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzliche Prüfpflicht zu erfüllen. Nutzen Sie unser langjähriges Know-how, unsere moderne Prüftechnik und unsere rechtssichere Dokumentation.

Wir prüfen:

  • Elektrische Arbeitsmittel
  • Rolltore und Sektionaltore
  • Leitern und Tritte
  • Medizinische Geräte
  • Pflegebetten
  • E-Ladestationen / Stromtankstellen

Außerdem übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung und legen damit Art, Umfang und Zeitintervall der Prüfungen fest.

Falls sich einer Ihrer Mitarbeiter zur befähigten Person qualifizieren möchte, bieten wir entsprechende Schulungen an.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.